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Ein Leitfaden zur Arbeitsstättenverordnung und ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung

Die richtige Gestaltung der Büroflächen unter Berücksichtigung von Arbeits-, Bewegungs-, Funktionsflächen sowie Verkehrswegen, Verbindungsgängen und Raumhöhe ist entscheidend für die Schaffung einer produktiven und gesunden Arbeitsumgebung.


In der modernen Arbeitswelt spielt der Schutz der Angestellten am Arbeitsplatz eine zentrale Rolle. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) setzt klare Vorgaben, um sicherzustellen, dass Büroflächen so gestaltet sind, dass sie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter fördern. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Vorschriften und Anforderungen an die Gestaltung von Büroflächen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die Bedeutung der richtigen Körperhaltung.

Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Mindestanforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten, also auch in Büros. Ziel der Verordnung ist es, gesundheitliche Gefährdungen zu minimieren und eine sichere sowie gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu schaffen. Wichtige Punkte, die in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt sind, umfassen:

Beleuchtung im Büro
  • Anforderungen: Die Beleuchtung am Arbeitsplatz muss ausreichend, blendfrei und auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmt sein. Tageslicht sollte, wenn möglich, genutzt werden, um eine natürliche Beleuchtung zu gewährleisten. Zusätzlich sollte künstliches Licht eingesetzt werden, um eine gleichmäßige Ausleuchtung sicherzustellen.
  • Normen: Die Beleuchtungsstärke wird in Lux gemessen, und die ArbStättV legt Mindestwerte fest, die je nach Art der Tätigkeit variieren. Für allgemeine Büroarbeit sind mindestens 500 Lux erforderlich. In Bereichen, in denen feine oder besonders anspruchsvolle Tätigkeiten ausgeführt werden, können höhere Werte notwendig sein.
  • Blendfreiheit und Reflexionen: Die Beleuchtung darf keine blendenden Effekte oder störende Reflexionen erzeugen, insbesondere bei Bildschirmarbeitsplätzen. Lampen und Leuchten sollten so angebracht sein, dass sie nicht direkt in die Augen der Mitarbeiter strahlen oder auf den Bildschirm reflektieren.
Belüftung im Büro
  • Frischluftzufuhr: Die ArbStättV verlangt eine ausreichende Frischluftzufuhr in allen Arbeitsräumen, um eine gute Luftqualität zu gewährleisten. Dies kann durch natürliche Lüftung (z.B. durch Fenster) oder durch mechanische Lüftungssysteme erfolgen.
  • Luftqualität: Die Raumluft muss frei von schädlichen Stoffen sein, die die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden könnten. Dies betrifft insbesondere die Konzentration von Kohlendioxid (CO2) in der Luft, die durch eine ausreichende Belüftung auf einem niedrigen Niveau gehalten werden muss.
  • Lüftungssysteme: Wenn mechanische Lüftungssysteme eingesetzt werden, müssen diese regelmäßig gewartet und gereinigt werden, um sicherzustellen, dass sie effektiv arbeiten und keine gesundheitsschädlichen Substanzen in die Luft gelangen. Lüftungsanlagen sollten zudem so gestaltet sein, dass sie Zugluft vermeiden und die Raumtemperatur nicht negativ beeinflussen.
  • Raumtemperatur: Die ArbStättV schreibt vor, dass die Raumtemperatur den Arbeitsbedingungen angemessen sein muss. In Büros und vergleichbaren Arbeitsräumen sollte die Temperatur in der Regel zwischen 20 und 22 Grad Celsius liegen. Diese Temperatur fördert Konzentration und Wohlbefinden der Mitarbeiter.
  • Jahreszeitliche Anpassungen: Die Temperatur muss sowohl im Sommer als auch im Winter angemessen reguliert werden. Im Sommer sollten Maßnahmen getroffen werden, um Überhitzung zu vermeiden, etwa durch Sonnenschutzvorrichtungen oder Klimaanlagen. Im Winter muss sichergestellt werden, dass die Heizung ausreichend ist, um eine komfortable Arbeitstemperatur zu gewährleisten.
  • Individuelle Anpassungen: In bestimmten Arbeitsbereichen oder bei speziellen Tätigkeiten kann es notwendig sein, die Temperatur den individuellen Bedürfnissen anzupassen. Dies gilt besonders für Arbeitsplätze, an denen körperliche Arbeit verrichtet wird oder bei denen durch Maschinen zusätzliche Wärme entsteht.
  • Grenzwerte: Die Arbeitsstättenverordnung gibt vor, dass Lärmbelastungen am Arbeitsplatz so gering wie möglich gehalten werden müssen. Der Lärmpegel sollte im Allgemeinen unter 55 Dezibel (dB) liegen, um konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen. In Bereichen, in denen hohe Konzentration oder Kommunikation erforderlich ist, sollte der Lärmpegel sogar unter 35 dB liegen.
  • Lärmminderung: Wo Lärmbelastung nicht vermieden werden kann, sind Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich. Dazu zählen schallabsorbierende Materialien, akustische Trennwände oder die räumliche Trennung lauter und leiser Arbeitsbereiche. In extremen Fällen können auch Gehörschutzmittel notwendig werden.
  • Schutz der Mitarbeiter: Arbeitgeber sind verpflichtet, durch technische und organisatorische Maßnahmen den Lärmpegel so weit wie möglich zu reduzieren, um gesundheitliche Schäden wie Hörverlust oder Stress bei den Mitarbeitern zu vermeiden.
Anforderung an die Arbeitsplatzgestaltung

Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz ist entscheidend, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und langfristige gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden.

Schreibtische und Stühle müssen höhenverstellbar sein, um sich an die individuellen Körpermaße der Mitarbeiter anzupassen. Dies ermöglicht eine gesunde Körperhaltung und reduziert das Risiko von Rücken- und Nackenbeschwerden.

Die Höhe und der Abstand des Bildschirms sollten so eingestellt werden, dass der Blick leicht nach unten geneigt ist, um eine Überanstrengung der Augen und Verspannungen im Nacken zu vermeiden. Außerdem sollte der Bildschirm frei von Reflexionen sein.

Jeder Arbeitsplatz muss genügend Bewegungsfläche bieten, um dem Mitarbeiter ausreichend Bewegungsfreiheit zu ermöglichen. Es wird empfohlen, dass pro Arbeitsplatz eine Fläche von mindestens 8 bis 10 Quadratmetern zur Verfügung steht.

Um monotone Belastungen zu vermeiden, sollten abwechslungsreiche Tätigkeiten und regelmäßige Pausen in den Arbeitsablauf integriert werden. Dies fördert nicht nur die Produktivität, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter.

Ergonomische Körperhaltung

Die richtige Körperhaltung am Arbeitsplatz ist essenziell, um langfristige gesundheitliche Probleme zu verhindern. Wichtige Aspekte der ergonomischen Körperhaltung umfassen.

Der Stuhl sollte so eingestellt sein, dass die Füße flach auf dem Boden stehen und die Knie einen 90-Grad-Winkel bilden. Der Rücken sollte vollständig von der Rückenlehne gestützt werden, um die Wirbelsäule zu entlasten.

Die Unterarme sollten parallel zum Boden auf der Tischplatte ruhen, und die Ellbogen sollten ebenfalls einen 90-Grad-Winkel bilden. Eine ergonomische Tastatur und Maus unterstützen eine natürliche Handhaltung.

Langes Sitzen sollte durch kurze Bewegungspausen unterbrochen werden. Dies fördert die Durchblutung und verringert das Risiko von Muskelverspannungen.

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Die Größe und Anordnung der Büroflächen spielen eine entscheidende Rolle für die Arbeitsbedingungen und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Die ArbStättV gibt hier klare Vorgaben:

  • Flächenbedarf: Für jeden Arbeitsplatz sollte eine Mindestfläche von 8 bis 10 Quadratmetern vorgesehen werden. In Großraumbüros kann diese Fläche geringer ausfallen, muss jedoch durch entsprechende Maßnahmen zur Schall- und Sichttrennung ausgeglichen werden.

  • Wege und Notausgänge: Arbeitsräume müssen ausreichend breite und freigehaltene Wege und Fluchtwege bieten, um im Notfall eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten.

  • Raumaufteilung: Die Anordnung der Arbeitsplätze sollte so gestaltet sein, dass Kommunikationswege kurz und effektiv sind, gleichzeitig aber auch Bereiche für konzentriertes Arbeiten zur Verfügung stehen. Zudem ist auf eine gute Zugänglichkeit zu den technischen Einrichtungen und Aufbewahrungsmöglichkeiten zu achten.

Die Arbeitsfläche bezieht sich auf den Bereich, den ein Mitarbeiter für seine tägliche Arbeit zur Verfügung hat. Diese Fläche umfasst den Schreibtisch, den Stuhl und weitere unmittelbare Arbeitsmittel wie Computer und Telefon.

  • Mindestanforderungen: Für einen normalen Büroarbeitsplatz sollte die Arbeitsfläche ausreichend groß sein, um alle notwendigen Arbeitsmittel ergonomisch zu platzieren. Dies schließt eine großzügige Arbeitsfläche ein, die mindestens 1,6 Meter in der Breite und 0,8 Meter in der Tiefe beträgt.

  • Ergonomie: Der Schreibtisch sollte so gestaltet sein, dass er eine flexible Nutzung ermöglicht, inklusive der Option, die Höhe anzupassen, um verschiedenen Körperhaltungen gerecht zu werden.

Die Bewegungsfläche ist der Raum, der einem Mitarbeiter für Bewegungen am Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Fläche ermöglicht es dem Mitarbeiter, sich bequem zu bewegen, aufzustehen, sich zu strecken und zu arbeiten, ohne sich eingeengt zu fühlen.

  • Flächenbedarf: Die Bewegungsfläche sollte mindestens 1,5 Quadratmeter pro Arbeitsplatz betragen. Dazu muss die Mindestbewegunsfläche an jeder Stelle mindestens 1 m tief sein.  Dieser Raum erlaubt es dem Mitarbeiter, seinen Stuhl zurückzuschieben, aufzustehen oder sich zur Seite zu bewegen, ohne auf Hindernisse zu stoßen.

  • Flexibilität: Es ist wichtig, dass diese Fläche nicht durch Möbel oder andere Gegenstände eingeschränkt wird, um die Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.

Die Funktionsfläche umfasst alle Bereiche im Büro, die für spezielle Tätigkeiten oder Funktionen vorgesehen sind, wie zum Beispiel Fenster, Türen, bewegliche Arbeitsmittel und Möbel. Diese Arbeitsmittel sollen ungehindert bewegt werden können - ohne Quetsch-, Scher- und Stoßstellen.

  • Anforderungen: Funktionsflächen sollten je nach ihrer Bestimmung ausreichend groß und leicht zugänglich sein. Ein Bereich für Drucker und Kopierer sollte zum Beispiel genügend Platz bieten, damit mehrere Personen gleichzeitig darauf zugreifen können, ohne die Bewegungsflächen der Mitarbeiter zu beeinträchtigen.

  • Spezifische Anpassung: Diese Flächen müssen so gestaltet sein, dass sie den Arbeitsablauf unterstützen und nicht stören. Dies bedeutet, dass sie gut erreichbar und ergonomisch eingerichtet sein müssen.

Verkehrswege sind die Wege, die Mitarbeiter nutzen, um sich innerhalb des Büros zu bewegen, zum Beispiel von einem Arbeitsplatz zum anderen oder zu den Funktionsflächen.

  • Breite der Verkehrswege: Diese Wege sollten mindestens 1,2 Meter breit sein, um sicherzustellen, dass Personen bequem aneinander vorbeigehen können, auch wenn sie Gegenstände tragen.

  • Sicherheit: Verkehrswege müssen frei von Hindernissen und ausreichend beleuchtet sein, um Unfälle zu vermeiden. Es ist auch wichtig, dass diese Wege im Notfall als Fluchtwege dienen können.

Verbindungsgänge sind spezielle Verkehrswege, die verschiedene Bürobereiche miteinander verbinden, etwa zwischen Abteilungen oder zu den sanitären Anlagen und Gemeinschaftsräumen.

  • Anforderungen an die Breite: Die Breite dieser Gänge sollte mindestens 1,2 bis 1,5 Meter betragen, damit sie auch in Stoßzeiten genügend Platz bieten.

  • Barrierefreiheit: Verbindungsgänge müssen so gestaltet sein, dass sie barrierefrei sind und auch von Personen mit eingeschränkter Mobilität problemlos genutzt werden können. Das bedeutet, dass Treppen durch Rampen ergänzt oder durch Aufzüge ersetzt werden sollten, wenn sich die Gänge über mehrere Etagen erstrecken.

Die Raumhöhe ist ein weiterer wichtiger Faktor für die Gestaltung von Büroflächen, da sie das Raumklima, die Luftzirkulation und das allgemeine Wohlbefinden beeinflusst.

  • Mindesthöhe: Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sollte die Raumhöhe in Büros mindestens 2,50 Meter betragen. In Arbeitsräumen mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern wird eine Mindesthöhe von 2,75 Metern empfohlen.

  • Luftzirkulation und Raumklima: Höhere Decken können zur besseren Luftzirkulation und einem angenehmeren Raumklima beitragen, was besonders in großen Büros wichtig ist, um die Konzentrationsfähigkeit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern.

Das Judentum hat mit der Sabbat-Ruhe die älteste Arbeitsschutzvorschrift der Welt geschaffen. Heute richtet der Arbeitsschutz auch auf Arbeitstag, u.a. im Büro. Als Grundlage für den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmers gibt die Europäischen Union Richtlinien vor. In Normen und berufsgenossenschaftlichen Verordnungen wurden diese Richtlinien mit konkreteren Vorgaben weiter entwickelt.

Am Anfang steht die Arbeitsschutzrahmenrichtlinie (89/391/EWG) als Grundgesetz der Arbeitssicherheit. Mit dieser wird der Arbeitgeber „verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen.“ Der Faktor Mensch muss bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen berücksichtigt werden.

Davon abgeleitet sind Einzelrichtlinien: Die Bildschirmrichtlinie (90/270/EWG) beschreibt die gewünschte Beschaffenheit von Tastatur, Bürostuhl, Schreibtisch und Arbeitsfläche sowie Platzbedarf und Beleuchtung. Eine weitere Einzelrichtlinie ist die über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (89/654/EWG). Diese Richtlinie fordert u.a. eine angemessene Beleuchtung und ausreichende Verkehrswege und freie Wege für den Notfall. Wie der Büroarbeitsplatz wirklich eingerichtet sein soll, dafür bleiben vielen Interpretationsmöglichkeiten.

Die Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung und die Umsetzung ergonomischer Grundsätze sind entscheidend, um gesunde und sichere Arbeitsbedingungen in Büros zu gewährleisten. Eine durchdachte Arbeitsplatzgestaltung, ausreichend Bewegungsfreiraum und die Förderung einer ergonomischen Körperhaltung sind wesentliche Faktoren, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu erhalten. Arbeitgeber sollten daher regelmäßig überprüfen, ob ihre Büros den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.