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Kostenübernahme für ergonomischen Bürostuhl und Sitz-Steh-Schreibtisch durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Seit neuestem übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für ergonomische Bürostühle. Wir sagen dir, was du beachten musst, um dir beim Kauf deines neuen Bürostuhls die finanzielle Unterstützung zu sichern und gleichzeitig den richtigen Bürostuhl auszuwählen.


Diese Leistung wird aktuell von der Deutschen Rentenversicherung NICHT mehr angeboten!

Jeder lohnabhängige Beschäftigte (bzw. Versicherte), der nachweisen kann, dass ergonomisch notwendige Arbeitsmittel zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen, kann einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Kostenerstattung für einen ergonomischen Bürostuhl oder elektromotorisch höhenverstellbaren Schreibtisch stellen.

Es gilt nachzuweisen, dass nur ein ergonomischer Bürostuhl die Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellt. Das heißt, ein orthopädischer Bürostuhl muss notwendig sein, damit die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt. 

  • Chronische gesundheitliche Probleme
  • Wiederholte Arbeitsunfähigkeit
  • Diagnostizierte Nacken- und Rückenbeschwerden
  • Nach einer Reha Maßnahme oder einer Bandscheibenoperation
  • Bei berufsermöglichenden Umschulungsmaßnahmen
  • Um Einschränkungen und Behinderungen auszugleichen
Kostenersparnis

Erst Antrag stellen, dann Bürostuhl kaufen!

Der Antrag muss vor der Anschaffung bei einem Kostenträger gestellt sein, sonst erlischt der Anspruch. Das heißt für Sie: Jetzt informieren, Antrag stellen und dann den Bürostuhl kaufen, den Sie benötigen.

Erstattet werden bis zu 435 EUR für einen Bürostuhl und bis zu 1.200 EUR für einen Sitz-Steh-Schreibtisch.

Sie stellen einen Antrag auf Sachleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Der Orthopäde oder behandelnde Arzt attestiert, dass ein orthopädischer Bürostuhl verordnet werden muss, damit die berufliche Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann bzw. für die berufliche Rehabilitation notwendig ist.

Der sogenannte „ergonomischer Bürostuhl“ ist kein geschützter Begriff. Er steht für gesundes Sitzen und eine ergonomische Form. Dafür grundlegend sind eine Lordosenstütze und eine mechanische Tiefenfederung. Der Bürostuhl soll den Bewegungen des Rückens folgen.

Durch orthopädische Bürostühle erhalten Sie Unterstützung bei der Vermeidung zahlreicher Krankheitstypen. Die IGR e.V. Interessengemeinschaft der Rückenschullehrer hat 20 klassische Beschwerden wie Bandscheibenprobleme, Hohlkreuz oder statische Wirbelsäuleninsuffizienz gesammelt, deren Bekämpfung im ersten Schritt durch einen entsprechenden Bürostuhl angegangen werden sollte.

Die Vordrucke können auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden.
Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antragsvordruck G100 und
  • Anlage G130 - auf Leistung zur Rehabilitation,
  • ein ärztliches Attest oder den Entlassungsbericht der Reha-Klinik,
  • eine Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung sowie
  • ein qualifiziertes Angebot für einen ergonomischen Bürodrehstuhl.

Antrag auf Kostenübernahme herunterladen

Antrag unterschreiben