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Schwer entflammbare Büromöbel nach B1 Brandschutznorm?

Hartnäckig hält sich die Brandschutznorm B1 als korrekte Anforderung für schwer entflammbare Polstermöbel. Ein gefährlicher Mythos: Die Brandschutznorm B1 gilt für Polstermöbel überhaupt nicht! Wir zeigen, auf welche Brandschutznormen für Polsterverbunde (DIN 66084) stattdessen geachtet werden sollte.


Sollte es im Bürogebäude zu einem Brand kommen, können Möblierung und Accessoires den Brand und die tödliche Rauchgasentwicklung stark beeinflussen und damit vielleicht über die sichere Flucht vor dem Brand oder Tod entscheiden. 

In Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr sind in Empfangsbereichen, Lobby, Fluchtwegen, Treppenhäuser, etc. Bereiche mit erhöhten Brandschutzanforderungen.

Besonders in sozialen Einrichtungen wie Tagespflege, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Sozialisationen, besteht im Falle eines Brandes ein erhöhtes hohes Gefahrenpotential. 

Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen stehen generell die Verhinderung und im Ernstfall die Eindämmung eines Brandes.

Diese Maßnahmen können in der Planung und Realisierung kurzer und sicherer Fluchtwege, sowie dem Einsatz von selbstverlöschenden oder schwerentflammbaren Baustoffen bestehen.

Um Risiken und Wirkungen eines Brandes zu verringern, sind die behördlichen Auflagen im Laufe der letzten Jahre ausgeweitet und verschärft worden. Die immer höher werdenden Brandschutzanforderungen stellen Bauherren, Architekten und Unternehmer vor neue Herausforderungen.

Brandschutz Fluchtweg Treppe
Bürostuhl Brandschutz

Viele Hersteller rühmen sich zwar mit Angaben zu einer schweren Entflammbarkeit der angebotenen Möbel, selbst wenn dieser Zustand auf das Angebot gar nicht zutrifft. Laut Definition bestehen schwer entflammbare Möbel aus den Materialien, die zwar durch Zündquellen entflammbar sind, nach dem gelöschten Feuer allerdings nicht weiterbrennen. Um in dieser Hinsicht auf der sicheren Seite zu sein, sollten die Möbel vorab auf den Prüfstand gestellt werden.

Damit ein Möbelstück auch offiziell als schwer entflammbar gilt, muss die DIN EN 1021 auf die entsprechende Ausrüstung zutreffen. Diese europäische Norm bestimmt das Prüfverfahren, anhand derer das Möbelstück auf Entzündbarkeit getestet wird. Zuständig für die Umsetzung dieser Norm ist das nationale Normungsgremium, dass sich mit dem Brennverhalten von Textilien, Textil- und Polsterverbunden beschäftigt.

Klasse Anforderung Material
A1 nicht brennbar
(ohne organische Bestandteile)
Beton, Sand, Kies, Kalk, Ziegel, Stahl, Aluminium, Steine
A2 nicht brennbar
(mit organischen Bestandteilen)
Gipskartonplatten, Brandschutzgewebe
B1 schwer entflammbar Holzwerkstoffe, Schichtstoffplatten, spezielle Kunststoffe
B2 normal entflammbar ungeschütztes Holz ab Dicke von 12 mm, Schaumstoffe, Bezugsmaterialien
B3 leicht entflammbar Papier, Schaumkunststoffe, Stroh

Die DIN 4102 behält weiter ihre Gültigkeit. Die neuere EN 13501 regelt nunmehr für alle europäischen Staaten die Baustoffklassifizierung. Beide Normen sind nur bedingt miteinander vergleichbar. Die europäische Norm EN 13501 berücksichtigt erstmals auch Brandnebenerscheinungen, wie Rauchentwicklung und das brennende Abfallen bzw. Abtropfen

Klassifizierung nach Baustoff:

  • A: kein Beitrag zum Brand (A1, A2)
  • B: sehr begrenzter Beitrag zum Brand
  • C: begrenzter Beitrag zum Brand
  • D: hinnehmbarer Beitrag zum Brand
  • E: hinnehmbares Brandverhalten
  • F: keine Leistung festgestellt

Klassifizierung nach Rachentwicklung:

  • s1: geringe Rauchentwicklung
  • s2: mittlere Rauchentwicklung
  • s3: hohe Rauchentwicklung bzw. Rauchentwicklung nicht geprüft

Klassifizierung nach brennendem Abtropfen:

  • d0: kein brennendes Abtropfen/Abfallen innerhalb von 600 Sekunden
  • d1: kein brennendes Abtropfen/Abfallen mit einer Nachbrennzeit länger als 10 Sekunden innerhalb von 600 Sekunden
  • d2: starkes Abtropfen / Abfallen
Brandschutznormen für Polsterverbunde nach DIN 66084 und EN 1021

In Ausschreibungen über Bürositzmöbel, Tische, Stühle, Loungemöbel wird oftmals Schwerentflammbarkeit nach DIN 4102 B1 gefordert. Die DIN 4102 B1 regelt aber die Anforderungen von Baustoffen und Bauteilen. Hier werden Brandverhalten von Wänden, Brandabschnitten, Lüftung, Wandverkleidung, Bedachung etc. geregelt.

Möbel und Objekteinrichtungen setzen sich aus verschiedenen Materialien mit unterschiedlichem Brandverhalten zusammen. Diese können einzeln, als Baugruppe oder nach den Materialien Stahl, Aluminium, Holz, Bezugstoffe, Lacke usw. nach DIN 4102 geprüft und klassifiziert sein.

Die Prüfung nach DIN 4102 B1 verlangt einen flachen Prüfkörper, welcher in einem Brandschacht auf seine Schwerentflammbarkeit hin geprüft wird. Daher lässt sich die Norm nicht auf Objektmöbel anwenden.

Objektmöbel, Bürostühle, Sitzmöbel und Tische, etc. müssen zusätzlich zu den Bauvorschriften, nach weiteren Normen auf ihr Brandverhalten hin geprüft und klassifiziert werden. Für Objektmöbel ist die DIN 66084 zur Klassifizierung des Brennverhaltens von Polsterverbunden maßgeblich.

Die DIN 66084 „Klassifizierung des Brandverhaltens von Polsterverbunden“ umfasst die drei Brandschutzklassen:

Niedrigste Klassifizierung

EN 1021-1

Im ersten Teil des Tests wird eine brennende Zigarette in den Winkel des Testmodells positioniert. Diese muss in ihrer ganzen Länge verglimmen. Der Stoff sollte nach 60 Minuten noch nicht glimmen oder brennen.

Mittlere Klassifizierung

EN 1021-2

Im zweiten Teil des Tests simuliert eine Flamme ein brennendes Streichholz und die Flamme muss in max. zwei Minuten nach Entfernen der Zündquelle verloschen sein.

Höchste Klassifizierung

keine EN Norm vorhanden

Beim Abbrand eines Papierkissens auf dem zu prüfendem Polster, müssen die Flammen nach max. 15 Minuten von selbst verlöschen. Die Flammhöhe darf dabei nicht deutlich die Höhe der Rückenlehne überschreiten und die Seitenränder des Polstermöbels dürfen nach dem Brand nicht erreicht werden.

Im Laborversuch wird Ihnen gezeigt, welchen Unterschied ein zertifizierter Stoff nach DIN 66084 P-a im richtigen Materialverbund und ein B1-zertifizierter Stoff im falschen Materialverbund haben.